AUSZAHLUNG DER VERANSTALTERGUTSCHEINE

Ab dem 01.01.2022 ist eine Auszahlung der Veranstaltergutscheinwerte während der gesamten Gültigkeit der Gutscheine über den jeweiligen Ticketanbieter möglich.

Wenn Sie eine Auszahlung der Gutscheincodes in Anspruch nehmen möchten, können Sie dies ganz einfach selbstständig online über den jeweiligen Ticketanbieter beantragen, von welchem Sie die Gutscheincodes ausgestellt bekommen haben.

Wichtiger Hinweis:
Bitte wenden Sie sich mit den Gutscheincodes nur an „Ihren“ Ticketanbieter, da eine Auszahlung an anderer Stelle ansonsten nicht möglich ist!

Nachfolgend finden Sie die aktuell verfügbaren direkten Verlinkungen der Auszahlungsbereiche des jeweiligen Ticketanbieters:

Wenn Sie die Gutscheincodes über einen anderen Ticketanbieter gekauft haben (bspw. Ticketmaster, koelnticket.de, etc.), wenden Sie sich bitte an diesen Anbieter und informieren sich dort über die Rückgabe-/Auszahlungsregelung.

Sollten wir (die Konzertbüro Augsburg GmbH) Ihnen als Veranstalter direkt einen Veranstaltergutschein ausgestellt und zugesendet haben, welchen Sie ausgezahlt haben möchten, so wenden Sie sich bitte auch wieder direkt an uns via info@konzertbuero-ausgburg.de oder senden uns die Gutscheine unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und Bankverbindung mit der Bitte um Auszahlung an unsere Postadresse.

Es wird immer der zum Zeitpunkt der Auszahlungsbeantragung noch verfügbare (Rest-)Betrag des Gutscheins ausbezahlt.

Alle weiteren Informationen zur Auszahlung/Rückerstattung entnehmen Sie bitte aus den jeweiligen Seiten der entsprechenden Ticketanbieter (meistens im FAQ- oder Hilfebereich).

Vereinzelt können die Gutscheincodes auch über die externe Vorverkaufsstelle, bei welcher Sie die Gutscheincodes persönlich ausgestellt bekommen und entgegengenommen haben, wieder zur Auszahlung zurückgegeben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vorverkaufsstelle am Gutschein-/Auszahlungsprogramm teilnimmt. Bitte Informieren Sie sich vor dem Aufsuchen einer solchen externen Vorverkaufsstelle bspw. telefonisch direkt in der entsprechenden Vorverkaufsstelle, ob eine Auszahlung vor Ort möglich ist oder nicht.

Wenn Sie Fragen zum aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Antrags haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an den jeweiligen Ticketanbieter, bei welchen Sie den Auszahlungsantrag eingereicht haben, da nur diese Einsicht auf Ihre Daten haben.

Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung nur während der Gültigkeit der Gutscheine gewährleistet werden kann. Nach Ablauf der Gültigkeit werden keine Rückerstattungen mehr vorgenommen.

Bitte prüfen Sie daher vor Antragsstellung, ob ihr Gutschein noch die entsprechende Gültigkeit besitzt.

Informationen zur individuellen Gültigkeit Ihrer Gutscheine finden Sie in den damals zusammen mit den Gutscheinen übermittelten Unterlagen, sowie bei der Vorverkaufsstelle, welche Ihnen die Gutscheine ausgestellt hat.

In der Regel sind die Gutscheine drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit entweder per Mail via info@konzertbuero-augsburg.de oder telefonisch unter +49 (0) 821 450 125 0 zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

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